Hinweise auf anfallende Kosten und Gebühren
Ich rechne grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung (RVG) und dem dazugehörenden Vergütungsverzeichnis (VV) ab.
Für bestimmte außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten kann im Einzelfall ein Honorar vereinbart werden.
Für eine unverbindliche Erstberatung berechne ich pauschal 150,- € zzgl. MwSt. Im Falle einer Mandatserteilung wird diese Beratungsgebühr angerechnet. Sofern über eine erste Beratung hinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeit erforderlich sein sollte, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens, beläuft sich das dann anfallende Stundenhonorar 200,- € zzgl. Mehrwertsteuer.
Sollten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es zulassen, besteht die Möglichkeit im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich Beratungshilfe, im Prozessfall Prozesskostenhilfe und in Familiensachen Verfahrenkostenhilfe zu beantragen.
Über diesen Link gelangen Sie zum Gesetzestext Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Hinweis auf § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
§ 12 a Absatz 1 ArbGG lautet:
„In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes“.
In Arbeitsgerichtsprozessen erster Instanz hat daher jeder Verfahrensbeteiligte seine Anwaltskosten selbst zu tragen. Dies gilt auch, wenn er den Prozess gewinnt. Er hat auch keinen Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfall etc. im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen.
Merkblatt für Mandanten
Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt aufmerksam durch. Sie können es auch gerne ausdrucken und zu unserer Besprechung mitbringen.
Kostenhinweise Mandantenmerkblatt.pdf
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